News , 0 Kommentare

In § 8 Abs 3 MRG wurde bei grob fahrlässiger Verletzung des Schonungsprinzips ein Ersatz ideeller Schäden ausdrücklich angeordnet, der allerdings dem Umfang nach mit seiner Angemessenheit begrenzt ist. Für die Ersatzpflicht kommt es also maßgeblich darauf an, in welchem Umfang der Vermieter bzw die ihm zurechenbaren Unternehmen grob fahrlässig die Verpflichtung zu einer möglichen

Weiterlesen