Eigenbedarf bei Adaptierung?
News 0 KommentareRichtig ist, dass Eigenbedarf iSv § 30 Abs 2 Z 9 MRG an den aufgekündigten Räumen selbst bestehen muss; er liegt nicht vor, wenn das Gebäude, in dem sich das Mietobjekt befindet, ganz oder teilweise abgetragen werden soll und dadurch der Bestandgegenstand überhaupt vernichtet wird (RIS-Justiz RS0067764). Dem hat der Oberste Gerichtshof in 1 Ob