Eintrittsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgefährten
News 0 KommentareEin Eintrittsrecht besteht auch bei gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft, doch reicht dafür eine bloße Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht aus. Erforderlich ist zwar nicht unbedingt eine Geschlechtsbeziehung, aber doch zumindest eine gewisse körperlich-erotische Anziehung, auch wenn es aus besonderen Gründen zu keinen Sexualakten zwischen den Lebenspartnern gekommen ist. Ein dringendes Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten ist nur dann zu verneinen,