Generelles Verbot der Tierhaltung unzulässig
News 0 KommentareOGH kippt generelles Verbot in Mietverträgen Der OGH hat in einer neuen Klauselentscheidung das generelle Verbot der Tierhaltung als unwirksam aufgehoben. Verwendete Klausel (Klausel 24): Dem Mieter ist es nicht gestattet, Haustiere zu halten. Der OGH zu Klausel 24: 1. Die Haltung von Haustieren – die für viele Personen wichtige Bezugspunkte sind – in (Miet-)Wohnungen