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Eine Kaufoption stellt eine selbstständige Vereinbarung dart, die – selbst wenn sie in einer schriftlichen Mietvertragsurkunde getroffen wurde – keine Nebenabrede zum Mietvertrag darstellt. Die Kaufoption ist daher grundsätzlich an die Dauer des aufrechten Mietvertrags gebunden. Wird in einem Räumungsvergleich festgehalten, dass die Kaufoption von diesem unberührt bleibt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Option

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