Mietvertrag und Kaufoption

Mietvertrag und Kaufoption

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Eine Kaufoption stellt eine selbstständige Vereinbarung dart, die – selbst wenn sie in einer schriftlichen Mietvertragsurkunde getroffen wurde – keine Nebenabrede zum Mietvertrag darstellt.

Die Kaufoption ist daher grundsätzlich an die Dauer des aufrechten Mietvertrags gebunden.

Wird in einem Räumungsvergleich festgehalten, dass die Kaufoption von diesem unberührt bleibt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Option nur bis zur Beendigung des Mietverhältnisses ausgeübt werden kann. Die Tatsache, dass vom Mieter bereits vorher Interessenten für die Ausübung der Option gesucht wurden, ändert daran nichts.

Veräußert der Vermieter nach Auslaufen des Vertrags daher an einen Dritten, besteht für einen Schadenersatzanspruch des nach Auslaufen die Option (zwecks Weiterveräußerung) ausübenden Mieters kein Raum.

§ 2 Abs 1 MRG; § 1295 ABGB
OGH 1.9. 2010, 6 Ob 82/10 f