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Mit der Auftraggeberlnnenhaftung (BGBl I 2008/91) tritt ein weiterer Baustein zur Be-ämpfung der Schwarzarbeit am Bau in Kraft, der durch Bauunternehmen und deren Rechtsberater zu beachten ist. Hier ein kurzer Überblick. Der neue § 67a ASVG führt ein Sonderhaftungsrecht für Generalunternehmer bzw. Auftraggeber bei Erbringung von Bauleistungen ein. Das sind alle Leistungen, die der Herstellung,

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