Maklervertrag
News 0 KommentareDer Maklervertrag kommt zu Stande bei Einigung des Maklers mit seinem Auftraggeber über den wesentlichen Vertragsinhalt, das sind v.a. die Parteien des Vertrages, das zu makelnde Objekt, die Tätigkeit des Maklers, die Honorarhöhe, sonstige Nebenabreden (Dauer, AGB, etc). Der Maklervertrag kann grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden, Formvorschriften ergeben sich aber im Zusammenhang mit den §§ 30a,