Übertragung von Zubehör – Wohnungseigentum

Übertragung von Zubehör – Wohnungseigentum

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Seit dem In-Kraft-Treten des WEG 2002 kann an KfZ-Abstellplätzen kein ZubehörWE mehr neu begründet werden, wenngleich zu diesem Zeitpunkt bereits bestehendes ZubehörWE an Kfz-Abstellplätzen weiterhin aufrecht bleibt. D

amit setzt die Übertragung eines im ZubehörWE stehenden Kfz-Abstellplatzes vom Eigentümer eines WE-Objektes an den eines anderen voraus, dass am Abstellplatz zuvor selbstständiges WE begründet wird.

OGH 10. 5. 2005, 5 Ob 32/05 z