Übertragung von Zubehör – Wohnungseigentum
News 0 KommentareSeit dem In-Kraft-Treten des WEG 2002 kann an KfZ-Abstellplätzen kein ZubehörWE mehr neu begründet werden, wenngleich zu diesem Zeitpunkt bereits bestehendes ZubehörWE an Kfz-Abstellplätzen weiterhin aufrecht bleibt. D
amit setzt die Übertragung eines im ZubehörWE stehenden Kfz-Abstellplatzes vom Eigentümer eines WE-Objektes an den eines anderen voraus, dass am Abstellplatz zuvor selbstständiges WE begründet wird.
OGH 10. 5. 2005, 5 Ob 32/05 z