Verwalter im Grundbuch

Verwalter im Grundbuch

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Ein von der Mehrheit der Miteigentümer gefasster Beschluss auf Bestellung eines bestimmten Verwalters ist keine ausreichende Grundlage für die Ersichtlichmachung des Verwalters im Grundbuch, wenn sich daraus nicht auch die Wahrung der Äußerungsrechte aller Miteigentümer ergibt.

Die entsprechenden Unterlagen, aus denen sich dies ergibt, sind dem Grundbuch ebenfalls vorzulegen.

OGH 10. 5. 2005, 5 Ob 65/05 b