Unternehmensveräußerung – Anzeigepflicht

Unternehmensveräußerung – Anzeigepflicht

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Wann die dem Vermieter im Fall des Mietrechtsübergangs durch Unternehmensveräußerung nach § 12 Abs 3MRG aF eingeräumte Frist von sechs Monaten, innerhalb der er vom Erwerber des Unternehmens und der Mietrechte die Erhöhung des bisher niedrigeren Hauptmietzinses auf den angemessenen Betrag begehren kann, beginnt, ist eine Frage des Einzelfalls.

Die im § 12 a Abs 2 MRG normierte sechsmonatige Frist für die Geltendmachung des Anhebungsbegehrens beginnt durch die Anzeige der Unternehmensveräußerung zu laufen und nicht mehr ab verlässlicher Kenntnis des Vermieters von der Unternehmensveräußerung.

OGH 17.10.1997, 7 Ob 155/07 f