Unterscheidung Aufteilungsschlüssel – Abrechnungseinheit
News 0 KommentareDie Änderung des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels ist von der Festsetzung neuer Abrechnungseinheiten zu unterscheiden.
Während bei ersterer einzelne Liegenschaftsaufwendungen, nämlich solche, hinsichtlich derer erheblich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten
bestehen, nach einer vom gesetzlichen Schlüssel abweichenden Art verteilt werden, führt die Festsetzung neuer Abrechnungseinheiten (§ 32 Abs 6 WEG) dazu, dass die Abrechnungseinheit Liegenschaft unterteilt wird und für jede Einheit eigene Abrechnungen zu legen sind.
OGH 4. 6. 2007, 5 Ob 96/07 i