
Was ist ein Doppelmakler?
News 0 KommentareDoppelmakler ist, wer für beide Parteien des vermittelten Geschäfts tätig wird, also etwa für Vermieter und Mieter eines Objektes.
Doppelmaklertätigkeit ist zwar grundsätzlich verboten, aber zulässig, wenn ein entsprechender Geschäftsgebrauch vorliegt (was bei Immobilienmaklern der Fall ist), oder der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden ist.
Den Makler trifft eine Mitteilungspflicht (§ 5 Abs. 3 MaklerG) bei Tätigkeit als Doppelmakler, diese entfällt aber, wenn Makler annehmen darf, dass dem Auftraggeber die Doppeltätigkeit bekannt ist (Geschäftsgebrauch bei Immobilienmaklern!)
Den Makler trifft eine Aufklärungspflicht (§ 17 MaklerG), wenn der Makler nur für einen Auftraggeber tätig ist.
Den Doppelmakler trifft weiters die Pflicht, die Interessen beider Auftraggeber zu wahren.
Sanktionen bei unzulässiger Doppelmaklertätigkeit:
Herausgabe der Belohnung,
Schadenersatz,
Mäßigung der Provision (§ 3 Abs 4 zweiter Satz MaklerG),
vorzeitige Auflösung des Maklervertrages aus wichtigem Grund.