Zurückziehung eines Grundbuchgesuches

Zurückziehung eines Grundbuchgesuches

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Die Zurückziehung eines Grundbuchsgesuches ist zwar grundsätzlich zulässig, dies allerdings dann nicht mehr, wenn die im stattgebenden Grundbuchsbeschluss bewilligten Eintragungen bereits vollzogen wurden.

OGH 10. 5. 2005, 5 Ob 76/05 w,
OGH 10. 5. 2005, 5 Ob 77/05 t