Dienstwohnung bei Unternehmensübergang
News 0 KommentareVermietet ein Dritter die Wohnung an einen Dienstnehmer (hier der Geschäftsführer der Dienstgeberin persönlich) liegt eine mittelbare Dienstwohnung bei Verknüpfung des Mietvertrags mit dem Dienstverhältnis vor.
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses (auch durch den Dienstgeber), endet das Mietverhältnis selbst dann, wenn die Auflösung unberechtigt ist. Insoweit stehen dem Mieter dann (nur) Schadenersatzansprüche zu.
Auch bei einem Betriebsübergang mit Übernahme des Dienstnehmers und Mieters gemäß den Bestimmungen des AVRAG endet daher das Mietverhältnis.
Der Umstand der Kenntnis des bevorstehenden Verkaufs bei Mietvertragsabschluss ist im Räumungsverfahren unbeachtlich.
§ 1 Abs 2 Z 2 MRG
OGH 3. 9. 2010, 9 Oba 142/09 m