Einlagensicherung für Eigentümergemeinschaften

Einlagensicherung für Eigentümergemeinschaften

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Erfreulich für Eigentümergemeinschaften ist, dass nunmehr die Einlagensicherung für Einlagen nicht natürlicher Personen schrittweise an die Einlagensicherung für natürliche Perso-nen angeglichen wird.

Während Einlagen natürlicher Personen derzeit unbeschränkt durch die Einlagensicherung gesichert sind (ab 01.01.2010 sind dann maximal € 100.000,– gesichert), waren bis zum Inkrafttreten der Änderung des Bankwesengesetzes (Zahlungsdienstgesetzes BGBl. I Nr. 66/2009) Einlagen nicht natürlicher Personen lediglich mit € 18.000,– gesichert.

Nunmehr sind Einlagen nicht natürlicher Personen ab 01.07.2009 mit € 50.000,– gesichert, wobei sich dieser Betrag ab dem 01.01.2011 auf € 100.000,– erhöht.