Mietrechtliches Außerstreitverfahren

Mietrechtliches Außerstreitverfahren

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Zustellungen an den Hausverwalter als Vertreter des Vermieters: Ist der Hausverwalter im mietrechtlichen AußStrVerf bevollmächtigt, Schriftstücke für den Vermieter in Empfang zu nehmen, dann beginnt die Rechtsmittelfrist für den Vermieter mit der Zustellung an den Hausverwalter zu laufen.

Eine spätere Zustellung auch an den Vermieter selbst ist für den Lauf der Rechtsmittelfrist ohne Bedeutung.

OGH 11. 1. 2005, 5 Ob 298/04 s