Löschungsklage bei einverleibten Bestandrechten nach WE-Begründung
News 0 KommentareBei nachträglicher Begründung von Wohnungseigentum ist das bisher auf der gesamten Liegenschaft eingetragene Bestandrecht auf jene WE-Objekte zu beschränken, die nach § 4 WEG vom Vertragsübergang auf den jeweiligen WE´er erfasst sind. Die anfänglich zu Recht auf der ganzen Liegenschaft erfolgte, aus dem Vorgesagten jetzt aber materiellrechtlich unrichtige Eintragung des Bestandrechts auf sämtlichen Mindestanteilen berechtigt







