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Vorlage eines Energieausweises für Gebäude oder Objekte soll verpflichtend werden: Das BMJ hat den Entwurf eines Energieausweis-Vorlage-Gesetzes vorgelegt. Umsetzung einer EU-Richtlinie: Damit soll Art. 7 der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in das österreichische Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es, die

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Kein Vertrauensschutz bei fernmündlichen Auskünften der Behörde. Bei telefonischen Auskünften der Behörde, die die Möglichkeit von Irrtümern und ungenauen Erklärungen in sich bergen (hier: wegen einer Vielzahl von Wasserabgabestellen), besteht für die Partei, der ein schriftliches Auskunftsverlangen und das Abwarten einer schriftlichen Auskunft zuzumuten ist, kein Vertrauensschutz (hier: betreffend die Haftung als neue Wasserabnehmerin für

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Mieter und Wohnungseigentümer werden laufend mit Energielieferverträgen (Gas, Fernwärme, etc.) konfrontiert. In vielen dieser Verträge sind noch immer Regelungen enthalten, die den mündigen Kunden ratlos und verwirrt zurücklassen und mit denen sich die Unternehmen selbst keinen Gefallen tun. Ein kurzer Überblick. § 15 KSchG gilt für Verträge über wiederkehrende Leistungen von beweglichen körperlichen Sachen, Energie

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Verfahrensart im Miteigentum: Das Begehren auf Geltendmachung rückständiger Betriebskosten gegen einen vermeintlich säumigen Miteigentümer ist § 838a ABGB zu unterstellen und daher im Außerstreitverfahren zu behandeln; ob der Verwalter oder die einzelnen Miteigentümer klagslegitimiert sind, spielt für die Verfahrensart keine Rolle, sondern ist die Aktivlegitimation ebenso wie Richtigkeit der Abrechnung und die Schlüssigkeit des Begehrens

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Keine geltungserhaltende Reduktion im Individualprozess: Eine mit der Mehrheit der Mieter getroffene Vereinbarung in Formularvordrucken, dass sie dem Abschluss, der Erneuerung oder der Änderung von Verträgen über die angemessene Versicherung des Hauses gegen Glasbruch-, Sturmschäden etc zustimmten bzw bestehenden Vereinbarungen beitreten, ist gem § 6 Abs 3 KSchG unwirksam, wenn keine weitere Aufklärung erfolgt ist.

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Bei der Feuerversicherung kann mit Vorlage der Versicherungspolizze, der Prämienvorschreibungen und der Zahlungsbelege nicht nur die Richtigkeit, Fälligkeit und Leistung der Prämien nachgewiesen, sondern auch die Angemessenheit der Versicherung iSd § 21 Abs 1 Z 4 MRG beurteilt werden. Angemessen ist die Versicherung, wenn die Versicherungssumme dem üblichen Neubauwert des Wohnhauses entspricht und – als

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Auch wenn die BK bereits fällig gestellt wurden, bedarf es zur Auflösung gem § 1118 ABGB einer Mahnung. Die Mahnung kann auch durch Einbringung einer Mietzinsklage oder durch Geltendmachung des Räumungsanspruchs erfolgen, sofern die Mietzins- bzw BK-Kostenschuld hinreichend konkret angeführt ist. Sind fällige Rückstände nicht zeitlich und betraglich hinreichend präzisiert, wäre eine Zahlungsaufforderung als nicht

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Die formellen und inhaltlichen Anforderungen, die an eine BK-Abrechnung zu stellen sind, ergeben sich grundsätzlich aus dem Zweck der Abrechnung, der Natur des Geschäfts, den Umständen des konkreten Einzelfalls und aus der Verkehrsüblichkeit. Jedenfalls ist eine übersichtliche, entsprechend aufgegliederte Verzeichnung der im abgerechneten Kalenderjahr dem Vermieter gegenüber fällig gewordenen BK erforderlich; dies gilt auch bei

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Ein abweichender Verteilungsschlüssel kann auch durch Summenvereinbarungen (also inhaltlich übereinstimmende Einzelvereinbarungen) vereinbart werden. Jede Vereinbarung muss den gesamten Schlüssel (oder einen einheitlichen Berechnungsmodus) aufweisen, sie darf sich nicht nur auf den Anteil eines einzelnen Mieters beschränken. OGH 26. 8. 2008, 5 Ob 155/08 t § 17 MRG, § 16 WGG Entscheidung erging zum WGG