Höhe der Reparaturkosten und Beweispflicht bei Neu-für-alt
News 1 KommentarEine Begrenzung der fiktiven Reparaturkosten nur bis zur Höhe der objektiven Wertminderung ist bei beschädigten Liegenschaften oder Gebäuden nicht uneingeschränkt anwendbar. Hier ist vielmehr zu fragen, ob ein verständiger Eigentümer in der Lage des Geschädigten, ob also ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch, der den Schaden selbst zu tragen hätte, die Aufwendungen ebenfalls machen würde. Ob

