Investitionsersatz des Mieters für Heiztherme & Boiler
News 0 KommentareGesetzestext: § 10 wird wie folgt geändert: In Abs. 3 Z 1 entfällt der Beistrich am Ende der Ziffer und wird folgende Wendung angefügt: „sowie die Erneuerung einer bei Beginn des Mietverhältnisses vorhandenen, aber schadhaft gewordenen Heiztherme oder eines solchen Warmwasserboilers,“; Anmerkung: Durch die Ergänzung der Z 1 wird dem Hauptmieter ein Investitionsersatzanspruch auch für




