Unzulässigkeit einer anonymen Beschlussfassung
News 0 KommentareEine anonyme Beschlussfassung ist anfechtbar, da es einem solchen Beschluss an der Überprüfbarkeit der erforderlichen Mehrheit mangelt, damit ist dieser gesetzwidrig. Umso mehr gilt dies, wenn auch die Einladung selbst bereits die Anonymität ankündigt (hier Stimmabgabe und Auszählung durch einen Notar unter strikter Geheimhaltung des Abstimmungsergebnisses). Damit erfasst und behindert diese Ankündigung einer gesetzwidrigen Anonymität







