Übergang von Glühbirnen zu Leuchtstoffröhren – außerordentl. Verwaltun
News 0 KommentareUmrüstungsarbeiten an der Kellerbeleuchtung (Übergang von Glühbirnenbetrieb zu Leuchtstoffröhrenbetrieb) stellen keineswegs per se eine energiesparende Maßnahme dar. Ohne Nachweis der Voraussetzungen des § 3 Abs 2 Z 5 MRG ist eine solche Handlung daher dem Bereich der ao Verwaltung zuzurechnen und darf daher aus eigenem vom Verwalter nicht gesetzt werden. §§ 28, 29 WEG OGH







