Notwendige Behebung einer Geruchsbelästigung
News 0 KommentareErhaltungsarbeit und Baubewilligung: Für die Qualifikation als Erhaltungsarbeit muss ein Mangel iS einer Reparaturbedürftigkeit, einer Einschränkung der Funktionsfähigkeit oder Brauchbarkeit oder zumindest einer Schadensgeneigtheit feststehen. Dies kann auch in einer Einschränkung der Funktion liegen, wie etwa durch Geruchsbelästigung einer unmittelbar unterhalb des Dachflächenfensters der Mieterin situierten Regenrinneneinmündung als Hauptentlüftung für die Fäkalleitungen. Dabei ist es




