Erhöhung des Anteils des Mehrheitsgesellschafters
News 0 KommentareEin Machtwechsel tritt dann ein, wenn ein Gesellschafter an der Mietergesellschaft mit einem Stammkapital von 50% beteiligt war und eine weitere Stammeinlage von 25% erwirbt, sodass er über einen Geschäftsanteil von 75% und damit über jene Dreiviertelmehrheit verfügt, die ihn gem § 50 Abs 1 GmbHG berechtigt, sogar den Gesellschaftsvertrag zu ändern. Auch wenn der





