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Mietzinsanhebung durch Vermieter – Die Konzentration der Geschäftsführungs- und Entscheidungsbefugnis auf einen persönlich haftenden Gesellschafter, der bisher diese Rechte und Aufgaben mit einem zweiten persönlich haftenden Gesellschafter teilte, führt unabhängig von der Größe der Anteilsverschiebung, zu einem rechtlichen und wirtschaftlichen Machtwechsel in der Personengesellschaft. Das Anhebungsrecht des Vermieters auf den angemessenen Mietzins ist daher gegeben.

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Wenn sich der Mieter das Eintrittsrecht erschleicht – Der Vermieter, der unverschuldet auf Grund unvollständiger Kenntnis des Sachverhalts einem Irrtum über das Vorliegen der Berechtigung des Eintritts in das Mietverhältnis unterlegen ist, ist nach Aufklärung seines Irrtums und Kenntnis der wahren Sachlage befugt, den ihm nunmehr bekannt gewordenen Kündigungsgrund auch noch länger als 3 Jahre

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Wenn sich der Mieter das Eintrittsrecht erschleicht – Der Vermieter, der unverschuldet auf Grund unvollständiger Kenntnis des Sachverhalts einem Irrtum über das Vorliegen der Berechtigung des Eintritts in das Mietverhältnis unterlegen ist, ist nach Aufklärung seines Irrtums und Kenntnis der wahren Sachlage befugt, den ihm nunmehr bekannt gewordenen Kündigungsgrund auch noch länger als 3 Jahre

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Wann liegt die Teilausnahme vom MRG vor? Ob der Teilausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG (Neueerrichtung eines Gebäudes) vorliegt oder nicht, ist nicht nur bei Mietern, sondern auch bei Immobilienentwicklern manchmal unklar. Unklarheiten in diesem Bereich können sich zu teuren Fehleinschätzungen entwickeln. Folgende bauliche Maßnahmen führen nicht zur Teilausnahme vom MRG: die

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Wann liegt die Teilausnahme vom MRG vor? Ob der Teilausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG (Neueerrichtung eines Gebäudes) vorliegt oder nicht, ist nicht nur bei Mietern, sondern auch bei Immobilienentwicklern manchmal unklar. Unklarheiten in diesem Bereich können sich zu teuren Fehleinschätzungen entwickeln. Folgende bauliche Maßnahmen führen nicht zur Teilausnahme vom MRG: die

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Angemessenes Entgelt für den Vermieter: Der Bestandnehmer zieht aus einer nicht gestatteten Untervermietung Gewinn, der Bestandgeber ärgert sich. Was kann er tun? Eine der Möglichkeiten ist, seinen Verwendungsanspruch gegenüber dem Bestandnehmer geltend zu machen. Dieser besteht in der Ersparnis jener Aufwändungen, die der bereicherte Bestandnehmer für den Vorteil hätte aufwänden müssen. Diese Aufwändung ist im

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Angemessenes Entgelt für den Vermieter: Der Bestandnehmer zieht aus einer nicht gestatteten Untervermietung Gewinn, der Bestandgeber ärgert sich. Was kann er tun? Eine der Möglichkeiten ist, seinen Verwendungsanspruch gegenüber dem Bestandnehmer geltend zu machen. Dieser besteht in der Ersparnis jener Aufwändungen, die der bereicherte Bestandnehmer für den Vorteil hätte aufwänden müssen. Diese Aufwändung ist im

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Duldung eines Dachbodenausbaus durch Mieter: In der Praxis herrscht oft Unsicherheit darüber, ob ein Dachbodenausbau nicht an Rechten von Mietern am Dachboden (Mitbenutzung, alleiniges Nutzungsrecht, etc) scheitern könnte. Eine kurze Zusammenfassung der ständigen Rechtsprechung des OGH ergibt folgendes Bild: Der Mieter hat den Dachbodenausbau zu dulden, wenn die Zumutbarkeitsvoraussetzungen des § 8 Abs 2 Z

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Duldung eines Dachbodenausbaus durch Mieter: In der Praxis herrscht oft Unsicherheit darüber, ob ein Dachbodenausbau nicht an Rechten von Mietern am Dachboden (Mitbenutzung, alleiniges Nutzungsrecht, etc) scheitern könnte. Eine kurze Zusammenfassung der ständigen Rechtsprechung des OGH ergibt folgendes Bild: Der Mieter hat den Dachbodenausbau zu dulden, wenn die Zumutbarkeitsvoraussetzungen des § 8 Abs 2 Z

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Mit 1.7.2004 sind das neue Heimvertragsgesetz und das neue Heimaufenthaltsgesetz in Kraft getreten. Das Heimvertragsgesetz (= die §§ 27b bis 27i des Konsumentenschutzgesetzes) regeln bestimmte Aspekte zivilrechtlicher Verträge zwischen den Trägern und den Bewohnern von Altenheimen, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen, in denen wenigstens drei Menschen aufgenommen werden können. Sie gelten für Verträge über die dauernde

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