Erweiterung des Bestandrechts
News 0 KommentareWenn der Vermieter dem Mieter während des Bestands des Mietverhältnisses die Benützung (oder Mitbenützung) weiterer Räume oder Flächen gestattet, führt dies zu einer konkludenten Ausdehnung des Gebrauchsrechts des Mieters. Dies gilt selbst ohne Entrichtung eines zusätzlichen Entgelts und entgegen einer (im Einvernehmen schlüssig abdingbaren) Schriftformklausel, wobei ein Prekarium nicht vermutet wird. Eine jahrzehntelange intensive Benützung




