Ein Aufbau führt zur Teilausnahme vom MRG (§1 Abs4 Z2 MRG)
News 0 KommentareGesetzestext: § 1 Abs. 4 wird wie folgt geändert: Z 2 lautet: 2. Mietgegenstände, die durch den Ausbau eines Dachbodens oder einen Aufbau auf Grund einer nach dem 31. Dezember 2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden sind, sowie unausgebaute Dachbodenräumlichkeiten, die mit der Abrede vermietet werden, dass – wenn auch zum Teil oder zur Gänze





