Rechnungslegungspflicht des Verwalters gegenüber dem Rechtnachfolger
News 0 KommentareDie Rechnungslegungspflicht des Verwalters besteht gegenüber jedem Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage, das heißt gegenüber den (Mit-)Eigentümern eines Objekts (den Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft) in der entsprechenden Abrechnungsperiode. Dieser Rechnungslegungsanspruch besteht also nur für Rechnungsperioden, in denen ein Wohnungseigentümer auch Mit- bzw Wohnungseigentümer war. Die Antragslegitimation der Wohnungseigentümers ergibt sich folglich nicht schon aufgrund ihrer Rechtsnachfolge, insbesondere auch







