Geltendmachung von im Vermögen des Mieters eingetrener Schäden
News 0 KommentareSchwere Feuchtigkeitsschäden als Folge ausgetretenen Leitungswassers sind ernste Schäden des Hauses. Werden bei der Behebung Arbeiten in den einzelnen Wohnungen notwendig, so gehören auch diese Maßnahmen zur Behebung eines ernsten Schadens; die damit verbundenen Kosten sind vom Bestandgeber zu tragen. Daraus folgt aber nicht, dass der Schaden in solchen Fällen nicht mehr im Vermögen des






