Wohnungseigentümer, Eigentümerpartnerschaft, Eigentümergemeinschaft
News 0 KommentareWohnungseigentümer: Wohnungseigentümer ist ein Miteigentümer der Liegenschaft, dem Wohnungseigentum an einem darauf befindlichen Wohnungseigentumsobjekt zukommt. Eigentümerpartnerschaft: Die Eigentümerpartnerschaft ist die Rechtsgemeinschaft zweier natürlicher Personen, die gemeinsam Wohnungseigentümer eines Wohnungseigentumsobjekts sind. Durch die Eigentümerpartnerschaft haben also zwei natürliche Personen die Möglichkeit, gemeinsam Wohnungseigentum zu erwerben. Die beiden Personen müssen weder verheiratet noch sonst verwandt sein. In







