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Vermietet ein Dritter die Wohnung an einen Dienstnehmer (hier der Geschäftsführer der Dienstgeberin persönlich) liegt eine mittelbare Dienstwohnung bei Verknüpfung des Mietvertrags mit dem Dienstverhältnis vor. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses (auch durch den Dienstgeber), endet das Mietverhältnis selbst dann, wenn die Auflösung unberechtigt ist. Insoweit stehen dem Mieter dann (nur) Schadenersatzansprüche zu. Auch bei einem

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Schließt ein Vermieter als geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter einen Mietvertrag mit der Gesellschaft, kann die Gesellschaft einwenden, dass der Mietzins unangemessen sei, da damit eine verbotene Einlagenrückgewähr einhergehen könnte. Ergibt die Prüfung des Zinses einen Verstoß gegen § 82 GmbHG, ist der Mietvertrag im Umfang der Überschreitung des angemessenen Mietzinses teilnichtig. Maßgebend für die Frage, ob ein

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Keine Unternehmenspacht trotz Betriebspflicht: In der Verneinung einer Unternehmenspacht in einem EKZ, wenn leere Räume übergeben werden, auch wenn eine Betriebspflicht vereinbart ist, Gemeinschaftsanlagen, wie WC und Parkplatz zur Verfügung stehen und ein umsatzabhängiger Mietzinses nach Ablauf von 10 Jahren vereinbart wird, liegt jedenfalls keine grobe Fehlbeurteilung. § 1 MRG; § 1090 ABGB OGH 19.

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Irrtum der Vertragsteile über den Anhebungstatbestand bewirkt keinen konkludenter Anhebungsverzicht: Bei der Anzeigepflicht gem § 12a Abs 2 MRG handelt es sich um eine – gesetzlich als Schutzgesetz zugunsten des Vermieters normierte – aus dem bestehenden Bestandvertrag abgeleitete Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter anhebungsrelevante Tatbestände mitzuteilen. Verletzt der Mieter diese Pflicht, hat er nach §

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Keine geltungserhaltende Reduktion im Individualprozess: Eine mit der Mehrheit der Mieter getroffene Vereinbarung in Formularvordrucken, dass sie dem Abschluss, der Erneuerung oder der Änderung von Verträgen über die angemessene Versicherung des Hauses gegen Glasbruch-, Sturmschäden etc zustimmten bzw bestehenden Vereinbarungen beitreten, ist gem § 6 Abs 3 KSchG unwirksam, wenn keine weitere Aufklärung erfolgt ist.

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Auch gegen redliche aber titellose Benützer (auch vermeintliche Mieter) besteht ein Bereicherungsansprüchen, wobei die Höhe des zu leistenden Ersatzes von der Redlichkeit oder Unredlichkeit des Bereicherten abhängt. Der redliche Benützer hat den Vorteil zu vergüten, der ihm nach seinen subjektiven Verhältnissen entstanden ist. Dieser Vorteil orientiert sich idR am gewöhnlichen Benützungsentgelt, der aber zugleich die

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Auch Einwirkungen, die sich als eine Änderung gegenüber dem tatsächlichen Zustand zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags darstellen, sind vom Mieter zu dulden, wenn sie das nach § 364 Abs 2 ABGB zulässige Maß nicht überschreiten. Negative Einwirkungen, die durch das Schattenwerfen, das Entziehen der wärmenden Kraft der Sonne und ihres Lichts durch Bauwerke auf

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Eine Vereinbarung, wonach der Mieter vorerst den auf die Umsatzsteuer entfallenden Betrag nicht zu bezahlen hat, zugleich aber vereinbart wird, dass der Mieter der Vermieterin die durch den Wegfall des Vorsteuerabzugs verbundenen Nachteile zu ersetzen hat, soweit sie den „erlassenen“ Umsatzsteuerbetrag nicht übersteigen, ist auch im Bereich des MRG zulässig und wirksam. Mangels anders lautender

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§ 1096 Abs 1 ABGB ist Ausdruck einer Gefahrtragungsregel beim Bestandvertrag. Danach trifft den Bestandgeber das Risiko für alle auf Zufällen beruhende Umstände, die den Ausfall oder eine wesentliche Einschränkung des Gebrauchsnutzens der Bestandsache zur Folge haben. Er verliert daher ganz oder teilweise den Anspruch auf den Mietzins. Wenn allerdings von vornherein eine Änderung der

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Nimmt der Mieter im Vollanwendungsbereich des MRG unzulässigerweise Änderungen vor (hier: Entfernen von und Aufstellen anderer Scheidewände) ist für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ausschließlich das außerstreitige Verfahren vorgesehen. Daran ändert es nichts, dass dem Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von der Baubehörde aufgetragen wurde. Behauptet der Vermieter gleichzeitig auch, dass durch die Änderung

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