Ausmalverpflichtung: Neue Kausalentscheidung des OGH
News 0 KommentareAusmalverpflichtung im Vollanwendungsbereich wie im Teil- und Nichtanwendungsbereich des MRG gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB und zwar sowohl im Geltungsbereich des KSchG wie auch im Verhältnis zwischen zwei Verbrauchern. Der Vermieter hat folgende Klausel verwendet: Klausel 27: Das Mietobjekt ist bei Beendigung ordnungsgemäß in weißer Farbe ausgemalt sowie unter Herstellung des Zustandes







