Wie kann Wohnungseigentum begründet werden?
News 0 KommentareWohnungseigentum kann begründet werden auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung aller Miteigentümer (Wohnungseigentumsvertrag), einer gerichtlichen Entscheidung über eine Klage nach § 43 WEG 2002, (danach kann der Wohnungseigentumsbewerber den Eigentümer der Liegenschaft auf die Einwilligung in die Einverleibung seines Eigentumsrechts am Mindestanteil und seines Wohnungseigentums am zugesagten Objekt klagen), einer gerichtlichen Entscheidung in einem Verfahren zur








